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Der rechtssichere Webshop Drucken

Abmahnsicher vorbeugen

Wichtiger Hinweis: Ich bin kein Jurist und dieser Beitrag stellt nur meine persönliche Meinung zum Thema rechtssicherer Webshop dar. Verstehen Sie ihn also bitte auf keinen Fall als eine Art Rechtsberatung miss! Dazu fühle ich mich nicht berufen. Für eine rechtliche Beratung zu diesem Thema sollten Sie unbedingt Personen der einschlägigen Berufsgruppen konsultieren.

Nehmen Sie das Thema rechtssicherer Shop nicht auf die leichte Schulter, sonst verscherzen Sie es sich mit Ihren Käufern und riskieren zudem eine Abmanhung durch Ihre Mitbewerber oder die Verbraucherschützer! Unter dem Menüpunkt Referenzen finden Sie mehrere Beispiele für einen optimal gestalteten Webshop!

Die folgenden Fallstricke sollten Sie beim Betrieb Ihres Webshops unbedingt vermeiden:

  • keine Preistransparenz
  • fehlende Grundmengenangaben
  • keine Hinweise zum Vertragsschluss
  • fehlende Versand- und Lieferkostenangaben
  • keine Widerrufs- und/oder Rückgabebelehrung
  • fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • fehlendes oder fehlerhaftes Impressum

Die Preisfrage

Beachten Sie vor der Auszeichnung Ihrer Produkte auf jeden Fall die Preisangabenverordnung! Entsprechen die Preisangaben folgenden Richtlinien?

  • Endpreis direkt am Artikel inkl. Mehrwertsteuer?
  • Vermerk am Preis, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist?
  • Link zu Ihren Versand- und Lieferkosten am Preis?
  • Grundmengenangaben in der Artikelbeschreibung?

Formulieren Sie die Preisangaben in Ihrem Shop so allgemeinverständlich, dass jeder sie ohne spezielle Kenntnisse verstehen kann. Achten Sie auf Transparenz und lassen Sie Ihre Käufer nicht darüber im Unklaren, was sie am Ende zu bezahlen haben.

Legen Sie Ihrem Käufer keine Überraschungen wie zusätzliche Angaben oder gar Kosten in den Warenkorb. Alles, was er bereits im vorangegangenen Bestellvorgang erfahren hat, sollte er hier wiederfinden – und zwar übersichtlich aufsummiert. Wenn der Käufer nun zur Kasse gehen will, um den Kauf abzuschließen, lassen Sie ihn ggf. den Versandweg wählen, aus dem sich weitere Kosten ergeben können.

Listen Sie ihm im letzten Schritt seines Bestellvorgangs (also vor dem Abschicken seiner Bestellung) alle tatsächlich anfallenden Rechnungsposten übersichtlich auf, dazu die enthaltene Mehrwertsteuer, ggf. anfallende Liefer- und Versandkosten sowie die endgültige Rechnungssumme.

Geben Sie dem Käufer in Ihrem Webshop stets die Möglichkeit, seine Daten und alle Artikel, die er in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, zu ändern. So behält er zu jeder Zeit die volle Kontrolle über seinen Online-Einkauf.

Information auf Schritt und Tritt – das A & O im Online-Handel

Als Betreiber eines Online-Shops sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden umfassend über alle Schritte zu informieren, die letztendlich zum Vertragsschluss führen. Dafür sollten Sie unbedingt einen eigenen Menüpunkt einführen!

Nach allgemeiner Rechtsauffassung stellt die Präsentation der Produkte in Ihrem Shop lediglich eine Aufforderung (an Ihren Kunden) zur Abgabe eines Angebots (durch den Käufer) dar. Das bedeutet, dass der Vertrag in der Regel erst in dem Moment endgültig und rechtskräftig geschlossen wird, wenn Sie als Shopbetreiber die Bestellung des Kunden (= sein Angebot) annehmen! Dies geschieht normalerweise durch Bearbeitung seiner Bestellung oder durch den Versand einer Bestellbestätigung. Diesen Umstand müssen Sie Ihrem Kunden klar und deutlich darlegen und ihm den Weg, den er bis zum endgültigen Versand seiner Bestellung zurücklegen muss, detailliert beschreiben.

Weitere Informationen, die Sie Ihren Kunden in geeigneter Form online zur Verfügung stellen sollten, können die Liefer- und Versandkosten bzw. Liefer- und Versandbedingungen sein.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu nutzen?

Wenn Sie auf die allgemein beliebten AGB verzichten, gilt im Streitfall automatisch das BGB und das ist nicht grundsätzlich immer zum Nachteil des Unternehmers.

Dennoch empfiehlt es sich in den meisten Fällen, aus Gründen der Zweckmäßigkeit für die betriebliche Praxis AGB aufzustellen und zu verwenden. Ich rate allerdings generell davon ab, AGB selbst zu erstellen, Muster-AGB zu verwenden oder sogar fremde AGB einfach zu kopieren (Gefahr der Urheberrechtsverletzung). Nur AGB, die Ihr Business exakt wiederspiegeln und individuell auf Ihren Shop zugeschnitten sind, helfen Ihnen, Ihr Risiko zu minimieren. Der Gesetzgeber stellt dabei erfahrungsgemäß hohe Anforderungen an den Inhalt der einzelnen Klauseln und lässt in der Regel keinen Deutungsspielraum zu. Gehen Sie also zu einem Rechtsanwalt (bzw. Rechtsanwältin) Ihres Vertrauens, um ihn mit der Erstellung Ihrer AGB zu beauftragen!

Bei Angeboten im Internet muss der Verwender explizit darauf hinweisen, dass AGB in den Vertrag einbezogen werden sollen. Technisch können Sie das realisieren, indem eine Bestellung erst möglich ist, nachdem eine Erklärung, etwa mit dem Wortlaut "Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der XYZ gelesen, verstanden und akzeptiert", z.B. durch Anklicken einer Checkbox aktiv bestätigt wurde.

Formulieren Sie den Text so, dass er auch von Nichtjuristen verstanden werden kann. Der Kunde muss Ihre AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können. Verwenden Sie bei der Anzeige Ihrer AGB also bitte keine Mikroschrift. Zudem ist es guter Stil, wenn Sie zusätzlich eine Möglichkeit vorsehen, die AGB herunterzuladen (z.B. als PDF-Datei) und/oder auszudrucken.

Weitere lesenswerte Informationen zum Thema AGB finden Sie in der AGB-Giftküche, deren Lektüre ich Ihnen hiermit ausdrücklich ans Herz legen möchte!

Die Widerrufs- und Rückgabebelehrung

Bei Fernabsatzverträgen (der Vertragsschluss kommt z.B. über ein Faxgerät oder, wie im Fall des Webshops, über das Internet zustande) muss ein Unternehmer den Verbraucher insbesondere über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe informieren.

Als Webshopbetreiber laufen Sie stets Gefahr, von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder Abmahnvereinen (kostenpflichtig) abgemahnt zu werden, wenn Sie es versäumen, auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers in ausreichender Form hinzuweisen oder die entsprechenden Klauseln falsch formulieren!

Bei einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bleibt das Widerrufs- und Rückgaberecht des Käufers solange bestehen, bis eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt. Die sechsmonatige Ausschlussfrist ist mit Wirkung vom 1.8.2002 entfallen. Daher sollten Sie gerade bei diesem Aspekt größte Umsicht walten lassen.

Zu guter Letzt

Hat der Kunde die Bestellung abgeschickt, sollten Sie ihn umgehend über den Zugang der Bestellung informieren. Eine Empfangsbestätigung per E-Mail ist daher Pflicht. Zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch nicht erforderlich, dass Sie das Angebot Ihres Kunden auf Abschluss des Vertrages bereits jetzt verbindlich annehmen.

Sie können ihm die rechtsverbindliche Auftragsbestätigung beispielsweise innerhalb eines Werktages (nachdem Sie die Bestellung geprüft haben) per E-Mail zuschicken. Erst damit ist dann der Vertrag zwischen beiden Parteien verbindlich geschlossen.

 
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