1. Allgemeines
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(1)
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die
ABOnetX, Joomla! Webdesign (Websites To Go), Klaus-Peter Knemeyer (nachfolgend
ABOnetX genannt) mit ihren Kunden schließt, d.h. sämtliche Leistungen der
ABOnetX erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur
Geltung, wenn sie von ABOnetX ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose
Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen
Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
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(2)
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Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme von
Entgelten und Leistungsinhalten (vgl. hierzu 3
Abs. 3) – darf ABOnetX jederzeit vornehmen,
soweit diese aufgrund geänderter
Umstände (z. B. Gesetzes- oder
Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden
und für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Solche Änderungen teilt ABOnetX dem Kunden
schriftlich oder elektronisch (normalerweise in
Form einer Neufassung dieser AGB) mit, sofern
dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden
ist. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den
Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu
widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt
als Kündigung des Vertrages für den
nächstmöglichen Kündigungstermin.
Widerspricht der Kunde nicht, gelten die
Änderungen als angenommen.
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(3)
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Vertragsgrundlagen sind, soweit
Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses
sind, die Registrierungsbedingungen der einzelnen
zuständigen Vergabestellen/Registries, da
die unterschiedlichen Top-Level-Domains weltweit
einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen
unterliegen; diese Bestimmungen der für die
jeweilige Top-Level-Domain zuständigen
Vergabestelle (der zuständigen Registry)
werden deshalb ausdrücklich
Vertragsbestandteil für jeden einzelnen
Vertrag über die Registrierung
entsprechender Sub-Level-Domains.
Verstöße gegen diese Bedingungen
können dazu führen, dass
Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht
übertragen (gegen den Willen des Inhabers
übertragen) oder gelöscht werden.
Beispielsweise können nach den einzelnen
Bestimmungen nicht unbeschränkt viele
Sub-Level-Domains registriert/genutzt werden,
sind länderspezifische Auflagen (z.B.
hinsichtlich des Inhabers der Domain) zu beachten
oder ist ein Wechsel des Providers (KK-Antrag)
nicht oder nur unter engen Voraussetzungen
möglich; ABOnetX weist den Kunden deshalb
darauf hin, dass nur im Rahmen der jeweils
geltenden Bestimmungen gewährleistet werden
kann, dass die Registrierung entsprechender
Sub-Level-Domains vermittelt oder
durchgeführt wird. Außerdem kann ein
Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, falls
er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche
Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der
zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry
oder berechtigte Interessen von ABOnetX zu
verstoßen.
Da die einzelnen Vergabestellen bzw. Registries
ihre Registrierungsbedingungen von Zeit zu Zeit
ändern, ohne dass ABOnetX Einfluß
darauf hat, wird ABOnetX, sobald sie Kenntnis
von relevanten Änderungen erlangt, diese
Änderungen unter www.ABOnetX.de
zur Verfügung stellen; hier findet sich
stets eine unverbindlich Übersicht des
Standes einzelner Registrierungsbedingungen der
über ABOnetX verfügbaren
Top-Level-Domains sowie Links auf die allein
verbindlichen Originalfassungen von
Registrierungsbedingungen einzelner
Vergabestellen bzw. Registries.
ABOnetX ist vertraglich gegenüber den
einzelnen Vergabestellen bzw. Registries
verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an
den Kunden weiterzugeben.
Im einzelnen gilt folgendes:
Soweit .de-Domains Gegenstand des
Vertragsverhältnisses sind: Ergänzend
zu diesen AGB gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die
DENIC-Registrierungsrichtlinien
sowie die DENIC-Direktpreisliste.
ABOnetX weist ausdrücklich darauf hin,
dass die Domain-Registrierung ein gesonderter
Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für
den aus Gründen der dauerhaften
Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur
ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste
gilt, wenn ABOnetX bzw. der von ihr beauftragte Internet-Service-Provider seine
Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG
nicht erfüllt.
Der Kunde ersetzt ABOnetX alle Schäden und
stellt ABOnetX von allen Ansprüchen und
sonstigen Beeinträchtigungen frei, die
daraus entstehen können, dass
vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden
oder Mitwirkungspflichten des Kunden nicht
erfüllt werden.
Soweit bei der Registrierung von Domains .com-,
.net-, .org-Domains oder andere Top Level Domains
(z. B. .info, .biz, .name etc.)
Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die
Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien
und Registrierungs- und Vergabebedingungen der
zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten
Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten
über die Domain wegen der Verletzung von
Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er
wird auf die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy
(UDRP) hingewiesen.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der
Registrierung sonstiger Domains (z.B. .at-, .ch-,
.it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains).
ABOnetX bearbeitet Mitteilungen und Anfragen der
Vergabestelle/Registry (z.B. von DENIC) und
leitet individuelle Mitteilungen
unverzüglich, sonstige in angemessener Frist
an den Kunden weiter. Sie hält die
Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form
für die Dauer des Vertrages zwischen der
Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden
bereit und beachtet die gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf
Anforderung übergibt sie die
Registrierungsunterlagen an an die
einzelnen Vergabestellen (z.B. DENIC) oder den von ihr beauftragten Internet-Service-Provider.
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(4)
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Diese AGB sind im Internet unter
www.ABOnetX.de
frei abrufbar.
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(5)
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Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäftsverbindungen der
Parteien.
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2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht
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(1)
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Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Übermittlung
des online erstellten Auftragsformulars per Telefax oder auf dem Postweg an ABOnetX. Der
Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der
ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch ABOnetX oder mit der ersten von ABOnetX
vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.
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(2)
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Bei der Bestellung über das Echtzeitbestellsystem des Kundenmenüs – im Rahmen eines bereits
bestehenden Vertrages – liegt der Antrag auf Abschluss eines weiteren Vertrages bzw. einer
Vertragserweiterung bereits in der Absendung der elektronischen Erklärung.
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(3)
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Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen nach dem Fernabsatzgesetz:
Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, kann er seine Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ABOnetX
Joomla! Webdesign (Websites To Stay)
Klaus-Peter Knemeyer
Ahlener Str. 25
33647 Bielefeld
Telefon: +49 – (0)521 – 41 24 23
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen Leistungen zurückzugewähren.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- ABOnetX hat mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Kunden mit der Ausführung der Dienstleistungen (z.B. Domainregistrierung, Account-Einrichtung und -freischaltung etc.) bereits begonnen.
- Der Kunde hat die Ausführung der Dienstleistungen selbst veranlasst.
- Der Kunde nimmt die Leistung bereits aktiv in Anspruch (beispielsweise durch Aufspielen seiner Daten auf den Webspace).
- Der Kunde hat gelieferte Datenträger oder bereitgestellte Software bereits verwendet.
- Bei Verträgen über Webhostingpakete oder Server, die nach Kundenangaben zusammengestellt und konfiguriert wurden.
- Das gelieferte Produkt ist naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet, wie insbesondere bereits beantragte und auf den Kunden registrierte Domainnamen.
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3. Pflichten der ABOnetX /Leistungsänderungen
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(1)
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ABOnetX erbringt ihre Leistungen
auf der Grundlage des derzeitigen Standes des
Internets und der technischen, rechtlichen und
kommerziellen Rahmenbedingungen für die
Nutzung des Internets; sie ist nicht zur
Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des
Kunden entsprechend der technischen Entwicklung,
insbesondere bei unveränderter
Entgelthöhe, verpflichtet.
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(2)
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Soweit ABOnetX Dienste oder
Leistungen derzeit unentgeltlich zur
Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre
Erbringung keinen Erfüllungsanspruch.
Erforderlichenfalls hat ABOnetX das Recht,
solche bisher vergütungsfrei zur
Verfügung gestellten Dienste künftig
nur noch gegen Entgelt anzubieten.
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(3)
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ABOnetX ist dazu berechtigt,
durch schriftliche oder elektronische (d. h. per
E-Mail) Mitteilung an den Kunden mit einer
Ankündigungsfrist von einem Monat eine
Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte
vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht
unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und
Gründe für eine solche Leistungs- oder
Entgeltänderung können technische oder
rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall
können auch wirtschaftliche Erfordernisse
eine Anpassung begründen. Die Änderung
erfolgt in der Art und in dem Ausmaß,
dass ein möglichst ausgewogener
Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt.
Will der Kunde den Vertrag nicht zu den
geänderten Tarifen fortführen, ist er
zur außerordentlichen, schriftlichen
Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum
Änderungszeitpunkt berechtigt. Im
übrigen sind Rechte des Kunden hieraus
ausgeschlossen.
Soweit Domains Gegenstand des
Vertragsverhältnisses sind und die DENIC
e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche
Internet-Adressen) oder sonstige betroffene
Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre
Preisgestaltung für Internet-Adressen
ändern, ist ABOnetX berechtigt, die
Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit
Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte
Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen.
Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein,
steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht
bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderung zu.
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(4)
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ABOnetX ist berechtigt,
IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund
technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine
Änderung von IP- oder URL-Adressen
beinhaltet keine Änderung des
Vertragsverhältnisses und läßt die
Rechte und Pflichten aus dem
Vertragsverhältnis im übrigen
unberührt.
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(5)
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Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere
Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert
vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw.
dessen Anlagen, besonderen Vertragsbedingungen
oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der
Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn
der Kunde eine rechtswirksame
Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn,
die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes
vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde
keinen Erfüllungsanspruch; ABOnetX ist
jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung
zu erbringen.
Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist
ABOnetX berechtigt, die Aktivierung von Domains
erst nach Zahlung der für die Registrierung
geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern
durch ABOnetX Gegenstand des Vertrages ist, ist
ABOnetX berechtigt, die Anschaltung erst nach
Zahlung der als Anschlußkosten geschuldeten
Entgelte vorzunehmen.
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(6)
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Leistungs- und Lieferzeitpunkte
sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher
(bzw. mittels qualifizierter elektronischer
Signatur erfolgter) Zusage verbindlich.
Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand
des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der
Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw.
Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die
Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht
registriert wird, trägt der Kunde. ABOnetX
ist auch im übrigen nicht verpflichtet, die
Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung
der Registrierungsbedingungen der jeweiligen
Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem
Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor
jeder Beantragung darüber informierten
sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain
noch erhältlich ist.
Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind,
kann außerdem – insbesondere bei anderen als
.de-Domains – für eine Verzögerung der
Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich
des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry)
stammt, keine Verantwortung übernommen
werden.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern
Gegenstand des Vertrages ist, wird
ausdrücklich der früheste Termin
für die Anschaltung vereinbart.
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4. Preise und Zahlung, Verzug
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(1)
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Soweit Preise sich nicht aus dem
jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben,
sind diese der jeweils gültigen Preisliste
zu entnehmen. Alle Preise sind grundsätzlich Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird
regelmäßig auch separat ausgewiesen. Im
Falle einer Umsatzsteueränderung
während der Vertragslaufzeit ist ABOnetX
berechtigt, die Endpreise entsprechend
anzupassen.
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(2)
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Soweit sich nicht aus dem
Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die
jeweils fälligen Entgelte
turnusgemäß in Rechnung gestellt. Bei
Domains ist der Preis erstmals bei Registration
fällig, im Falle eines Providerwechsels
(KK-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des
Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte
Verwaltungsgebühr für die weitere Vertragsperiode jeweils 3-monatlich im Voraus eingezogen, sie ist
spätestens am 01. Werktag der jeweiligen
weiteren Vertragsperiode im Voraus fällig. Ein
vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird
ebenfalls jeweils im Voraus eingezogen; einmalige
Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige
Vergütungen werden nach Erbringung der
Leistung eingezogen.
Der Kunde ermächtigt ABOnetX beim
Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden
Zahlungen durch Einzugsermächtigung von
einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der
Kunde ist verpflichtet, für ausreichende
Deckung des Kontos zu sorgen. Die
Ermächtigung erstreckt sich auch auf
nachträglich anfallende und variable
Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen
sowie vom Kunden mitgeteilte neue
Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto
des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw.
wird diese auf Veranlassung des Kunden
rückabgewickelt, ist ABOnetX berechtigt,
die entstandenen Kosten (z. B.
Rücklastschriftgebühren)
zusätzlich als Mindestschaden geltend zu
machen. Außerdem ist ABOnetX berechtigt,
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 8,00 pro Lastschrift zu berechnen, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass
tatsächlich kein bzw. ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
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(3)
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Wenn der Kunde einen mit ihm
vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang
(z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur
Zahlung des entsprechenden angemessenen
zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der
Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung
gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur
teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen
sich die vereinbarten Entgelte nicht, es sei denn
dem Kunden steht ein Minderungsrecht
gemäß Ziffer 5. (3) zu.
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(4)
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Der – nicht nutzungsabhängige
– Vergütungsanspruch bleibt auch
unberührt, soweit Störungen der
Qualität des Zugangs zum Internet und/oder
des Datenverkehrs im Internet aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen
Ereignissen, die ABOnetX nicht zu vertreten hat
(z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder
Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde
kann jedenfalls keine Ansprüche (auf
Rückvergütung) ableiten, sofern sich
eine Störung über keinen längeren
Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei
erheblichen Beeinträchtigungen über
einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8
Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen
Kündigung berechtigt.
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(5)
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Gegen Forderungen kann der Kunde
nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
Entsprechendes gilt für sonstige evtl.
Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des
Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
nur wegen Gegenansprüchen aus dem selben
Vertragsverhältnis zu.
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(6)
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Im Verzugsfall ist ABOnetX
berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % per annum
über dem jeweiligen Basiszinssatz nach
§ 247 BGB zu verlangen, wenn an dem
Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht
beteiligt ist. Ist der Kunde Verbraucher, so kann
ABOnetX lediglich Zinsen in Höhe von 6 %
über dem Basiszinssatz verlangen. Dem Kunden
ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ABOnetX
ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden
ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die
jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt
spätestens 30 Kalendertage nach
Fälligkeit der Forderung und Zugang einer
Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes ist ABOnetX auch berechtigt, die vom
Vertragsverhältnis betroffene
Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu
sperren / die Domain an die jeweilige
Vergabestelle (das jeweilige NIC)
zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand
die Zurverfügungstellung eines virtuellen /
dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist,
den Server wenigstens vorübergehend vom Netz
zu trennen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung
eines Betrages in erheblicher Höhe (vgl.
Ziffer 10. (2)) in Verzug ist. Im Falle einer
durch ABOnetX vertragsgemäß
berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt
der Kunde ABOnetX gegenüber hinsichtlich
der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen
Pauschalgebühr leistungspflichtig.
Außerdem ist ABOnetX berechtigt, an den
betroffenen Domain-Namen ein
Zurückbehaltungsrecht gemäß §
273 BGB geltend zu machen, solange nicht
sämtliche Zahlungsansprüche durch den
Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt im übrigen vorbehalten.
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5. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
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(1)
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ABOnetX gewährleistet im
Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner
Internet-Webserver von nahezu 100 %. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver
aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einfluß- oder
Verantwortungsbereich von ABOnetX liegen (z. B.
höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht
über das Internet zu erreichen ist.
Außerdem kann eine ununterbrochene
Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert
werden, soweit Zeit für technische Arbeiten
(z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren
Umfang (regelmäßig maximal 1 % der
Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muß.
Notwendige Betriebsunterbrechungen für
vorbeugende Wartungsarbeiten werden
frühestmöglich angekündigt. Im
übrigen besteht in der Regel eine
Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an
7 Tagen in der Woche.
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(2)
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ABOnetX wird
Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen
Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten
unverzüglich beseitigen. Bei für den
Kunden erkennbaren Störungen ist dieser
verpflichtet, ABOnetX unverzüglich
schriftlich solche Störungen anzuzeigen
(Störungsmeldung).
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(3)
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Sofern die Erbringung der
vertragsgemäßen Leistungen im
übrigen durch Umstände gestört
wird, die im Verantwortungsbereich von ABOnetX
liegen, muß der Kunde dies bei Erkennbarkeit
gegenüber ABOnetX unverzüglich
schriftlich rügen. Erbringt ABOnetX diese
Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen
Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist
der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren
für Provider-Leistungen für den
Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem
ABOnetX diese Leistungen nach Eingang der
schriftlichen Rüge nicht
ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen
Bestimmungen unberührt bleiben die dem
Kunden gesetzlich zustehenden
Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem
Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem
Grunde außerordentlich zu kündigen. Die
außerordentliche Kündigung setzt
voraus, dass der Kunde ABOnetX schriftlich eine
angemessene Nachfrist von (i.d.R. mindestens
einer Woche) zur Erbringung der
vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat
und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
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6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit
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(1)
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Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich
vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen
Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im
Verantwortungsbereich des Kunden:
Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum
Internet nicht rechtsmißbräuchlich zu
nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke
sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,
- keine Inhalte bzw. Informationen in das
Internet einzubringen, durch die gegen
gesetzliche Bestimmungen, die
Persönlichkeitsrechte und/oder
Schutzrechte Dritter oder gegen die guten
Sitten verstoßen wird;
- eine übermäßige Belastung
der Netze durch ungezielte oder
unsachgemäße Verbreitung von Daten
zu unterlassen, insbesondere ohne
ausdrückliches Einverständnis des
jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die
Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von
Mail-Spamming);
- anerkannten Grundsätzen der
Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese
zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und
Passwörter geheim zu halten und vor dem
Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu
schützen) sowie ausreichende
Schutzmaßnahmen gegen Computerviren,
insbesondere deren Verbreitung, zu
ergreifen;
- sicherzustellen, dass seine auf einem
Server von ABOnetX eingesetzten Skripte und
Programme nicht mit Fehlern behaftet sind,
welche die Leistungserbringung durch
ABOnetX stören könnten;
- ABOnetX erkennbare Mängel oder
Schäden unverzüglich
gemäß Ziffer 5 Abs. 2 Satz 2
anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle
Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder
Schäden und ihre Ursachen
ermöglichen bzw. die Beseitigung der
Störung erleichtern und
beschleunigen;
- alle Personen, denen er eine Nutzung der
Dienste von ABOnetX ermöglicht, in
geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser
Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff. 1 (3)
sowie nachfolgende Absätze), sowie
- die Erfüllung gesetzlicher
Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen, soweit diese
gegenwärtig oder zukünftig für
die Teilnahme am Netz erforderlich sein
sollten.
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(2)
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Der Kunde sichert zu, dass von
ihm gemachte Daten richtig und vollständig
sind. Insbesondere steht er dafür ein,
dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke
einer Domainregistrierung vollständig und
zutreffend übermittelt werden und der
Wahrheit entsprechen und den in den jeweils
geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der
Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei
KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine
schriftliche Einverständniserklärung
des Domain-Inhabers vor Start der KK
einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er
sich, ABOnetX jeweils unverzüglich
über Änderungen der mitgeteilten Daten
zu unterrichten. Auf Anfrage von ABOnetX
verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit
mitgeteilter Daten zu bestätigen.
Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch
hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h.
vollständige und zutreffende Datensätze
zu übermitteln; im übrigen ist die
Administration des Servers Aufgabe des
Kunden.
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(3)
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Der Kunde ist allein dafür
verantwortlich, dass von ihm gewählte
Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen)
frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote,
die Rechte Dritter oder die guten Sitten
verstoßen.
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(4)
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Im übrigen ist der Kunde
dafür verantwortlich, dass die von ihm
im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten
Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei
Serverleistungen ist der Kunde für
Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers
verantwortlich. Bei der Registrierung von Domains
verpflichtet er sich zur Einhaltung der
DENIC-Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen
Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer
Registrierungsstellen. Im übrigen akzeptiert der Kunde die
Richtlinien der ICANN, insbesondere bei
Streitigkeiten über die Domain wegen der
Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen
Schutzrechten
(Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).
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(5)
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Dem Kunden obliegt die
Bereitstellung der notwendigen
funktionsfähigen technischen Infrastruktur
(z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll,
Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung
etc.), die für die Nutzung der Dienste von
ABOnetX erforderlich ist. Dem Kunden obliegt
außerdem die allgemeine Administration im
Umgang mit den von ABOnetX zur Verfügung
gestellten Diensten/Leistungen.
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(6)
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Der Kunde überprüft im
Rahmen seiner Möglichkeiten die
ordnungsgemäße Erbringung der
Leistungen von ABOnetX; bei einem Auftrag zur
Registrierung von Domains stellt er die
technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der
Domain sicher, prüft unverzüglich die
ordnungsgemäße Registrierung sowie
sofort nach erfolgter Registrierung die
Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet
und bei .de-Domains die unter
http://www.denic.de/servlet/whois veröffentlichten Angaben und teilt ABOnetX
erkennbare Fehler und Störungen
unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei
anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils
von anderen Registrierungsstellen
veröffentlichen Angaben).
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(7)
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Dem Kunden obliegt die
Verpflichtung, von ABOnetX zum Zwecke des
Zugangs zu deren Diensten erhaltene
Passwörter ebenso wie sonstige
Zugangskennungen und/oder persönliche
Kennworte streng geheim zu halten und vor dem
Zugriff Dritter zu schützen. Alle
Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen
Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch
den Kunden erfolgt. Der Kunde trägt deshalb
das Risiko einer unberechtigten Verwendung von
Passwörtern. Er hat ABOnetX
unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte
Zugangskennungen oder ein persönliches
Kennwort bekannt ist. Außerdem ist der Kunde
verpflichtet, dass Passwort sofort zu
ändern, wenn er Anlaß zu der Vermutung
hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt
haben könnte. Im übrigen ist das
persönliche Kennwort auch aus
Sicherheitsgründen in regelmäßigen
Abständen zu ändern. Wird ein
persönliches Kennwort wiederholt falsch
eingegeben, ist ABOnetX berechtigt, die
Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden
(regelmäßig bis zum Folgetag). Dies
gilt auch bei begründetem Verdacht, dass
Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch
Dritte genutzt werden. ABOnetX wird den Kunden
schnellstmöglich darüber informieren,
wenn eine solche Zugangssperre verhängt
wird.
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(8)
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Der Kunde wird außerdem darauf
hingewiesen, dass es ihm obliegt, den
entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter
Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. – bei
gewerblicher bzw. kommerzieller Nutzung –
grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem
der Datenbestand durch ihn bzw. seine
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verändert wurde, eine Sicherung der Daten
durchzuführen. Daten, die auf den
Web-Servern von ABOnetX abgelegt sind,
dürfen dabei nicht auf diesen
sicherungsgespeichert werden. Insbesondere
muß der Kunde vor der Installation von Hard-
oder Software eine vollständige
Datensicherung durchführen. Dies gilt auch
vor jedem Beginn von Arbeiten von ABOnetX. Nach
Möglichkeit wird der Kunde hierauf
rechtzeitig hingewiesen.
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(9)
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Bei einem erheblichen Verstoß
gegen diese Pflichten (z.B. gegen Verbot von
Mail-Spamming) ist ABOnetX berechtigt, nach
ihrer Wahl den Internet-Zugang ganz oder
teilweise mit sofortiger Wirkung
vorübergehend einzustellen bzw. soweit
Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung
eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder
Server-Housing ist, den Server vorübergehend
vom Netz zu trennen. Im übrigen behält
sich ABOnetX vor dem Hintergrund der sie selbst
treffenden Haftungsfolgen das Recht vor,
Internet-Seiten mit beleidigenden,
diskriminierenden oder in sonstiger Weise
rechtlich bedenklichen Inhalten auf Kosten des
Kunden vorübergehend zu sperren. ABOnetX
wird den Kunden unverzüglich von einer
solchen Maßnahme unterrichten und ihn
auffordern, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu
beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit
darzulegen und ggf. zu beweisen. Entsprechendes
gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite
aufgrund behördlicher Anordnung
gegenüber ABOnetX erfolgt. ABOnetX wird
die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht der
Rechtswidrigkeit entkräftet ist.
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(10)
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Bei einem erheblichen
Pflichtverstoß ist ABOnetX auch
berechtigt, das Vertragsverhältnis
entsprechend § 314 BGB fristlos zu
kündigen. Im übrigen behält sich
ABOnetX vor dem Hintergrund der sie selbst
treffenden Haftungsfolgen das Recht vor,
beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger
Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu
löschen oder die betreffende Internet-Seite
auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die
Domain an die jeweilige Vergabestelle (das
jeweilige NIC) zurückzugeben. Ggf.
behält sich ABOnetX das Recht vor, soweit
Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung
eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder
Server-Housing ist, den Server dauerhaft vom Netz
zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten
Maßnahmen wird ABOnetX den Kunden auf
dessen Verstoß gegen seine Pflichten
hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren
Beseitigung setzen. Sollte ABOnetX eine solche
Fristsetzung wegen der Schwere der
Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie
die jeweilige Maßnahme mit sofortiger
Wirkung durchführen und wird den Kunden
unverzüglich davon unterrichten. Eine
entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgt
auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite
aufgrund behördlicher Anordnung
gegenüber ABOnetX erfolgt.
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(11)
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Falls der Kunde eine
Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu vertreten
hat, ist er zum Ersatz des ABOnetX aus der
Pflichtverletzung entstehenden Schadens
verpflichtet. Der Kunde stellt ABOnetX von
allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
solchen schuldhaften Pflichtverletzung
beruhen.
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7. Datenschutz
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(1)
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Der Kunde wird besonders auf die
gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz
hingewiesen. ABOnetX weist darauf hin, dass
im Rahmen der Vertragsdurchführung,
insbesondere bei Registrierung von Domains, auch
personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift)
gespeichert werden. Zum Zwecke der
Vertragsdurchführung können diese auch
an Dritte übermittelt und im üblichen
Umfang zur Identifizierung des Inhabers der
Domain veröffentlicht werden
(einschließlich evtl. öffentlicher
Abfragemöglichkeiten in sog.
whois-Datenbanken). Adress- und
Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen
der United Internet AG und eine zentrale Datei
übermittelt, die von der United Internet AG
zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen
geführt wird. Anderen Konzernunternehmen der
United Internet AG werden diese Daten bei
berechtigtem Interesse zweckgebunden zur
Verfügung gestellt.
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(2)
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ABOnetX weist den Kunden darauf
hin, dass der Datenschutz bei
Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik,
nicht umfassend gewährleistet werden kann,
insbesondere dass es aufgrund der Struktur
des Internets möglich ist, dass der
Datenschutz von anderen, nicht im
Verantwortungsbereich von ABOnetX liegenden
Personen und Institutionen mißachtet wird;
außerdem ist es möglich, dass eine
Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den
Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes
nicht verlassen sollte, diesen trotzdem
verläßt.
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(3)
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ABOnetX informiert Kunden ferner
vorsorglich darüber, dass
unverschlüsselt über das Internet
übertragene Daten nicht sicher sind und von
Dritten zur Kenntnis genommen und verändert
werden können; andere Teilnehmer im Internet
sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer
unverschlüsselten Übertragung von
personenbezogenen oder anderen
geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb
abzuraten.
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8. Geheimhaltung
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Beide Vertragsparteien verpflichten
sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis zugänglich
werdende vertraulichen Informationen,
insbesondere solche, die beispielsweise als
vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen
Umständen als Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet
geheim zu halten und – soweit dies nicht zur
Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder
aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu
verwerten. Insbesondere der Bereich der
Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen
der Öffentlichkeit nicht
zugänglichen Informationen sind vertraulich
zu behandeln. Durch geeignete vertragliche
Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen
Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass
auch diese – ebenfalls unbefristet – jede
Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung
solcher vertraulicher Informationen unterlassen.
Die Geheimhaltung schließt auch ein,
dass verhindert wird, dass Unbefugte
Zugang zu den Informationen erhalten. Die
Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die
Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus
fort.
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9. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
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(1)
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ABOnetX haftet unbeschränkt
für Schäden, die durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit von ABOnetX, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind,
sowie für Schäden aus der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt
für vertragliche als auch
außervertragliche (deliktische)
Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer
Haftung für eine Garantie oder eine
Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein
muss. In Fällen, in denen lediglich
einfachen Erfüllungsgehilfen von ABOnetX
grobes Verschulden angelastet werden kann, ist
die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit
deren Entstehung im Rahmen des
Vertragsverhältnisses typischerweise
gerechnet werden muss.
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(2)
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Bei einfacher Fahrlässigkeit
haftet ABOnetX für mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. Dabei ist die Haftung auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
ABOnetX haftet außerdem, wenn eine
zwingende Haftung aufgrund
Produkthaftpflichtgesetz besteht.
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(3)
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Die Haftung für Verzug und von
ABOnetX zu vertretende Unmöglichkeit wird
ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit
deren Entstehung im Rahmen des
Vertragsverhältnisses typischerweise
gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter
Fahrlässigkeit haftet ABOnetX nur für
unmittelbare Schäden. Diese
Beschränkung gilt auch in Fällen der
Haftung wegen Verletzung sonstiger
Rechtsgüter des Kunden.
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(4)
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ABOnetX haftet bei einfacher
Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder
Programme (Software), die im Internet verbreitet
werden und für daraus etwaig entstehende
Schäden gleich welcher Art (Fehler der
Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte
Datenträger etc.). Bei
Standard-Softwareanwendungen (z.B. Joomla-CMS,
Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch
für von ABOnetX zum Einsatz gebrachte
Software. Jedenfalls ist ausschließlich der
Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server)
verwendete Software, einschließlich deren
Lizenzierung, verantwortlich.
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(5)
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Beruht die Haftung von ABOnetX
auf einem Ereignis, das von einem Dritten
verursacht wurde und hat dieser Dritte seine
Haftung zulässigerweise nach den
Bestimmungen der
Telekommunikationskundenschutzverordnung
begrenzt, so ist die Haftung von ABOnetX im
gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte
ABOnetX gegenüber haftet, es sei denn,
ABOnetX, ihren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es
handelt sich um Schäden aus der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit.
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(6)
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Im übrigen wird die Höhe
der Haftung für Vermögensschäden
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
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(7)
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ABOnetX kann für die
korrekte Funktion von Infrastrukturen und
Übertragungswegen des Internets oder
darüber übermittelte Informationen
(weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität noch dafür,
dass sie frei von Rechten Dritter sind),
soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von
ABOnetX liegen, keine Haftung übernehmen.
Auch im übrigen haftet ABOnetX nicht
für Nutzungsausfälle, die
außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch
Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet
ABOnetX bei der Anmeldung/Registrierung von
Domains im automatisierten Verfahren durch den
Kunden nicht für solche außerhalb ihres
Verantwortungsbereiches liegende Umstände;
der Kunde kann von einer tatsächlichen
Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm
obliegende Prüfung gemäß Ziff. 6
(6) erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche
Haftung und Gewährleistung für die
Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen
der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere
Partei sind seitens ABOnetX ausgeschlossen;
dies gilt nicht, sofern ein Fall des Absatzes 1
vorliegt.
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(8)
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Die vorstehenden Regelungen gelten
auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen von ABOnetX.
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(9)
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Der Kunde wird außerdem darauf
hingewiesen, dass ABOnetX, soweit ABOnetX
keinen Einfluß auf die
Übertragungsgeschwindigkeit im Internet
sowie die darin angebotenen Inhalte bzw.
Informationen hat, deshalb für diese auch
keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist
ABOnetX nicht verpflichtet, die
Internet-Präsenz des Kunden auf evtl.
Rechtsverstöße zu prüfen. Für
im Verantwortungsbereich des Kunden liegende
Inhalte/Informationen (insbesondere auf dem
Server) ist der Kunde selbst ausschließlich
verantwortlich. Bei Kenntnis von
Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen
Inhalten ist ABOnetX jedoch berechtigt, die
entsprechende Internet-Seite auf Kosten des
Kunden zu sperren; ggf. behält sich
ABOnetX auch vor, soweit Vertragsgegenstand die
Zurverfügungstellung eines virtuellen /
dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist,
den Server vom Netz zu trennen. Diese
Sperrberechtigung gilt – über Ziffer 6
hinaus – auch für Fälle, in denen dem
Kunden evtl. kein schuldhafter
Pflichtverstoß angelastet werden kann.
ABOnetX wird den Kunden von einer solchen
Maßnahme schnellstmöglich
unterrichten.
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(10)
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Schadensersatzansprüche gegen
ABOnetX aus vertraglichen Nebenpflichten
verjähren in sechs Monaten, es sei denn, es
handelt sich um Ansprüche wegen eines
Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1
Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB; in
sonstigen Fällen wegen eines Mangels
beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies
gilt nicht für Schäden, die ABOnetX,
ihre gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
herbeigeführt haben, sowie für
Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso
gilt dies nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.
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(11)
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ABOnetX hat
Schadensersatzansprüche gegen den Kunden,
sofern dieser gegen die ihm gemäß
Ziffer 6 Absatz 1 ff. obliegenden Verpflichtungen
verstößt und dies zu vertreten hat. Der
Kunde ist in solchen Fällen – neben der
Unterlassung des weiteren Verstoßes – zum
Ersatz des ABOnetX entstandenen und noch
entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und
Freistellung von evtl. Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die
durch den Verstoß verursacht werden,
verpflichtet. Sonstige Ansprüche von
ABOnetX (z. B. Sperrung der Inhalte,
außerordentliche Kündigung) bleiben
unberührt.
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10. Kündigung
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(1)
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Verträge über
Provider-Leistungen werden zunächst für
eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. drei Monaten; vgl.
Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag
nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit
gekündigt, verlängert er sich jeweils
um einen weiteren Monat. Die ordentliche
Kündigungsfrist beträgt bei
Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen
sind, einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit,
soweit Domains Gegenstand des
Vertragsverhältnisses sind, einen Monat zum
Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist
der Zugang der Kündigungserklärung.
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(2)
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Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige
außerordentliche Kündigung aus
wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen
Geschäftsbedingungen vorgesehenen
Fällen (z. B. Ziffer 3 Abs. 3 ff., Ziffer
4 Abs. 5). Für ABOnetX liegt ein
wichtiger Grund auch vor, wenn
- der Kunde für zwei
aufeinanderfolgende Monate mit der
Entrichtung der Vergütung oder eines
nicht unerheblichen Teils der Vergütung
oder für einen länger als zwei
Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag,
der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt
entspricht, in Verzug gerät;
- bei Domainregistrierungen dem Kunden ein
erheblicher Verstoß gegen die
Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy
(UDRP) nachgewiesen wird;
- wenn über das Vermögen des
Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt,
eröffnet oder die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt wird.
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(3)
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Jede Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform, der eine
elektronische Erklärung, die mittels
qualifizierter elektronischer Signatur erstellt
wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist
hierfür auch nach einer etwaigen
entsprechenden Gesetzesänderung nicht
ausreichend.
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(4)
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ABOnetX ist nach einer
Kündigung nicht verpflichtet, das für
die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt
an den Kunden zurückzubezahlen. Diese
Regelung gilt für das für den
jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete
Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig
davon, welcher der Vertragspartner kündigt,
es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem
Grund und dies ist von ABOnetX zu
vertreten.
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(5)
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Ausgleichsansprüche des Kunden
anläßlich der Beendigung des Vertrages
sind ausgeschlossen.
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11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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(1)
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Erfüllungsort ist der Sitz von
ABOnetX.
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(2)
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Gerichtsstand für
sämtliche sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten
ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtlichen Sondervermögens
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bielefeld. ABOnetX kann auch im Gerichtsstand
des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für
die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts.
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12. Schlußbestimmungen
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(1)
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Für die von ABOnetX auf der
Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende
Ansprüche – gleich welcher Art – gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen
vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf
beweglicher Sachen.
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(2)
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Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen – soweit es sich
nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1
Abs. 2 oder Ziff. 3 Abs. 3 handelt – zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine
Abänderung dieses Formerfordernisses. Die
Versendung von Mitteilungen an ABOnetX per
(einfacher) E-Mail genügt der Schriftform im
übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGB
ausdrücklich zugelassen ist.
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(3)
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Der Kunde kann die Rechte und
Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von
ABOnetX auf einen Dritten übertragen.
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(4)
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Sollten einzelne Bestimmungen eines
auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen
Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben
die übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Die Parteien sind in einem solchen Fall
verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine
Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen am nächsten kommt.
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